AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Claudia Hilgenböker Fotografie

§ 1 Geltung und Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt)
gelten für den gesamten Geschäftsverkehr von Claudia Hilgenböker Fotografie (im
Folgenden Fotograf genannt), d.h. für alle durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren
Kunden (im Folgenden Auftraggeber genannt) über die von uns angebotenen
Leistungen schließen.
(2) Diese AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des
Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen
Auftrages bestimmt. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen
getroffen, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(3) „Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte,
insbesondere Bildaufnahmen, gleich in welcher technischen Form oder mit welchem
Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder
in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Diapositive,
Negative usw.).
(4) „Fotoshooting“ im Sinne dieser AGB bezeichnet den geplanten und organisierten
Zeitabschnitt, in dem Fotografien für den vereinbarten Auftrag gemacht werden.

§ 2 Auftragsausführung

(1) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot vom Fotografen, in dem alle
vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese
Angebote vom Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Den zeitlichen und örtlichen Ablauf des Fotoshootings vereinbaren der Fotograf und
der Auftraggeber vor Durchführung des Auftrages.
(3) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen
hinsichtlich der Gestaltung der Fotografien gegeben wurden, bezüglich der
Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung frei.
Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
(4) Der Fotograf kann im Bedarfsfall das Fotoshooting durch Dritte durchführen lassen.
(5) Der Fotograf wählt die Fotografien aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt
werden. Die Mindestanzahl an vorzulegenden Fotografien wird durch das Angebot
bestimmt. 2
(6) Der Auftraggeber erhält ausschließlich bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im
Format JPEG oder einem anderen vereinbarten Format. Die Abgabe von
unbearbeiteten digitalen Rohdaten (RAW) ist ausgeschlossen.
(7) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten nach Abschluss des Auftrages ist nicht Teil
des Auftrages.
(8) Der Fotograf hat das Recht zur Aufbewahrung der digitalen Bilddaten der zur
Abnahme vorgelegten Fotografien für den Nachweis seiner Urheberschaft.

§ 3 Urheberrecht

(1) Dem Fotografen steht das Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen
Auftrages gefertigten Fotografien nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte (UrhG) zu.
(2) Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten
Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Werke, insbesondere Lichtbildwerke im
Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 UrhG handelt.
(3) Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde
Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der
Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche
Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber einzuholen. Sollte
eine Person wider Erwarten dem Fotografen gegenüber während eines
Fotoshootings einer Bildaufnahme von sich oder einem Objekt widersprechen, wird
der Fotograf keine Fotografien von der Person oder dem Objekts fertigen und etwaig
bereits gemachte Fotografien der Person oder des Objekts löschen. Ein Anspruch
des Auftraggebers auf Fertigung, Beibehaltung oder Übergabe einer solchen
Fotografie besteht nicht.

§ 4 Nutzungsrecht

(1) Der Fotograf überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotografien auf
den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle
Nutzung.
(2) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des
vereinbarten Honorars auf den Auftraggeber über.
(3) Der Besteller einer Fotografie im Sinne von § 60 UrhG hat kein Recht, die Fotografie
zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte
übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
(4) Jede Veränderung oder Weiterbearbeitung (z. B. durch Foto-Composing, Montage
oder durch sonstige Hilfsmittel) der gelieferten Fotografien ist nicht gestattet und 3
bedarf der vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den
Fotografen.
(5) Eine kommerzielle/gewerbliche Nutzung der Fotografien – gleich welcher Form –
durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte ist nicht gestattet und bedarf der
vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(6) Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte ist nicht gestattet und bedarf der
vorherigen, ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung durch den Fotografen.
(7) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen
bei Personen der Zeitgeschichte müssen gesondert vereinbart werden.

§ 5 Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotografien wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz
oder eine Pauschale, sowie zuzüglich eventueller Reisekosten vereinbart und
berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind, sofern keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb
von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotografien
Eigentum des Fotografen.
(4) Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der
Fotograf oder dessen Erfüllungsgehilfe nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten oder vom Auftraggeber gewünscht verlängert, so erhöht sich das
Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis auf Grundlage eines Zeitrahmens
vereinbart war, entsprechend dem zeitlichen Mehraufwand. Ist ein Zeithonorar
vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder
Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein
Schaden entstanden ist.
(5) Mit der Unterzeichnung des Vertrages ist eine Anzahlung erhält das Brautpaar eine Anzahlungsrechnung.
Erst mit Eingang des Betrages beim Fotografen gelten die im
Vertrag genannten Termine als verbindlich gebucht. Trifft die Vorauszahlung nicht
fristgemäß ein, so ist der Fotograf nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet.
(6) Der Auftraggeber kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag
kündigen. Kündigt der Auftraggeber, so ist der Fotograf berechtigt, die vereinbarte
Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er
infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch
anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig
unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Fotografen 5 vom Hundert der auf 4
den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung
zustehen.

§ 6 Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen
Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Claudia Hilgenböker Fotografie, Siechenstr. 11, 32657 Lemgo.
www.claudiahilgenboeker.de
E-Mail: info@claudiahilgenboeker.com,
Tel.: 0151 / 57360221
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail)
über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können
dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht
vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der
zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung
als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben),
unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an
dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für
diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde 5
ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser
Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen
soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis
zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich
dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.